Im Prozess um sexuellen Missbrauch durch einen Geistlichen muss das Bistum Essen kein weiteres Schmerzensgeld zahlen. Das Landgericht wies eine entsprechende Klage ab, das Opfer sei bereits angemessen entschädigt worden.[mehr]
Bistum Essen muss Missbrauchsopfer kein weiteres Geld zahlen
