Patienten haben einen Anspruch auf die kostenlose Einsicht in ihre Akten – auch ohne Angabe von Gründen. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Vorausgegangen war ein Streit zwischen einer Zahnärztin und einem Patienten.[mehr]

Urteil des EuGH: Erste Kopie der Patientenakte ist kostenlos