Wer für einen kirchlichen Arbeitgeber arbeitet, kann nach einem Urteil des EuGH wegen eines Kirchenaustritts nicht zwangsläufig gekündigt werden. Geklagt hatte eine ehemalige Caritas-Mitarbeiterin, die sich diskriminiert sah. [mehr]
Kirchenaustritt laut EuGH-Urteil allein kein Kündigungsgrund
