Weil er an einer Sitzblockade gegen eine Demo teilnahm, wurde ein Mann zu einer Geldstrafe verurteilt. Nun entschied das BVerfG: Auch seine Sitzblockade ist von der Versammlungsfreiheit geschützt – strafbar hat er sich dennoch gemacht. Von A. Lagmöller.[mehr]
BVerfG: Wer eine Demo blockiert, kann sich strafbar machen
