Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, hatten bislang in viele Fällen keinen Anspruch auf Mutterschutz. Um sich zu erholen, blieb ihnen nur eine Krankschreibung. Nun ist eine gesetzliche Neuregelung in Kraft getreten.[mehr]
Neuregelung tritt in Kraft: Mutterschutz nach Fehlgeburt wird ausgeweitet