Eine Beamtin der Bundespolizei stoppt am deutsch-polnischen Grenzübergang Stadtbrücke ein Fahrzeug.  | dpa

Ein „faktisches Einreiseverbot“ – auch für Schutzsuchende. Damit machte Merz Wahlkampf. Nun gilt die rechtlich umstrittene Weisung. Sie lässt jedoch Spielraum – etwa bei Einreisen von Kindern. Experten sehen darin Kalkül. Von C. Kornmeier. [mehr]

Welchen Spielraum die Weisung zum „faktischen Einreiseverbot“ lässt