Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug Bundesgerichtshof (Archiv) | dpa

Zu Beginn der Pandemie postete ein Mann ein Bild, das an das NS-Konzentrationslager Auschwitz erinnerte, und den Text: „Impfen macht frei“. Es folgte ein Urteil wegen Volksverhetzung. Die Revision dagegen wurde nun abgewiesen.[mehr]

BGH bestätigt Auschwitz-Post von Impfgegner als volksverhetzend