Mündliche Verhandlung zur Abschöpfung von Überschusserlösen nach der Strompreisbremse.: Der Erste Senat des Bundesverfassungsgericht, (l-r) Henning Radtke, Josef Christ, Stephan Harbarth, Vorsitzender des Senats und Präsident des Gerichts, Yvonne Ott, Ines Härtel und Martin Eifert. | picture alliance/dpa

Das Bundesverfassungsgericht hat die Abschöpfung von Sondergewinnen bei Stromerzeugern zur Finanzierung der Strompreisbremse gebilligt. Mehrere Verfassungsbeschwerden wiesen die Karlsruher Richter ab.[mehr]

Verfassungsgericht billigt Gewinnabschöpfung für Strompreisbremse