Nach Vorwürfen im Zuge sogenannter Maskendeals gingen einige Bundestagsabgeordnete straffrei aus. Nun wurde das geltende Recht verschärft. Bei „unzulässiger Interessenwahrnehmung“ drohen künftig bis zu drei Jahre Haft.[mehr]
Bundestag bringt strengere Regeln für Bestechlichkeit auf den Weg