Mit dem EGMR-Urteil zugunsten der Aktivistinnen aus der Schweiz ist klar: Klimaschutz ist eine Menschenrechtsfrage und kann vor Gericht eingeklagt werden. Allerdings müssen Kläger auf bestimmte Weise vorgehen. Von Max Bauer.[mehr]
EMGR-Entscheidung: Klimaschutz – ein Menschenrecht