2022 bekam der Verfassungsschutz gerichtlich bestätigt, dass er die AfD als Verdachtsfall einstufen darf. Gegen dieses Urteil hat die Partei Berufung eingelegt. Nun klären die obersten NRW-Verwaltungsrichter, ob die Bewertung rechtens ist. [mehr]

OVG in Münster verhandelt über AfD-Einstufung als Verdachtsfall