Wenn ein Elternteil keinen Unterhalt zahlt, übernimmt der Staat mit einem Unterhaltsvorschuss. Eigentlich will er diesen dann wieder eintreiben – doch in vier Fünftel der Fälle gelingt das nicht. Von V. Reith und S. Hoffmann.[mehr]

Staatlicher Unterhaltsvorschuss wird selten zurückgezahlt