Mieter dürfen auch Wohnungen, die sie nicht als Hauptwohnsitz nutzen, teilweise untervermieten. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geklagt hatte ein Mann, der eine Wohnung nur beruflich nutzt und aus Kostengründen untervermietet.[mehr]

Urteil des BGH: Mieter darf Nebenwohnung teilweise untervermieten