Das Landesamt für Verfassungsschutz darf die hessische AfD als Verdachtsfall beobachten. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden. Die Partei bewege sich außerhalb der verfassungsmäßig geschützten Meinungsfreiheit.[mehr]

Verwaltungsgericht Wiesbaden: Verfassungsschutz darf AfD beobachten